Gemeinschaftliche Arbeit


Besondere Pflichten der Mitglieder

(§11 - Satzung/-Neufassung 1994-):

 

Jeder Pächter/Kleingärtner hat (ohne Anspruch auf Bezahlung) die Verpflichtung regelmäßig an

"Gemeinschaftlicher Arbeit /§11/Satzung" teilzunehmen!

 

>Derjenige/diejenige, der/die an dieser gemeinschaftlichen Arbeit aus dringender beruflicher Inanspruchnahme oder sonstiger Verhinderung nicht teilnimmt, hat einen Ersatz -mann/frau zu stellen oder (…) einen Ausgleichsbetrag an den Verein zu zahlen.<

 

Die Termine für die "Gemeinschaftliche Arbeit" werden individuell für jede Koppel vom jeweiligen Koppelob-mann/frau festgesetzt und mind. 4 Wochen vorher durch schriftliche Aushänge in den Schaukästen bekanntgegeben und auch auf dieser Homepage veröffentlicht!

 

->Der Ausgleichsbeitrag beträgt z.Zt. 50,00€.

->Sollte dieser Ausgleichsbeitrag bei nicht geleisteter 

"gemeinschaftlicher Arbeit" trotz ordentlicher Rechnung durch den Kleingärtnerverein (Kiel-Ost) nicht beglichen werden, ist eine Abmahnung möglich!

->Nach der zweiten Abmahnung kann eine Kündigung folgen!