Beachten Sie bitte, dass die Wasseruhren regelmäßig auszutauschen sind (alle 5 Jahre), da diese geeicht sind.
Sollten die Wasseruhren älter sein, ist ggf. eine ordnungsgemäße Erfassung des Verbrauches bzw. des Zählerstandes nicht korrekt möglich.
->Wasseruhren können nach vorheriger Terminabsprache mit dem Wasserwart oder dem/der Koppelob-mann/frau ausgetauscht werden!
->Die Kosten belaufen sich inkl. Einbau auf (aktuell) 32,00€!
->Der Einbau von eigenen Wasseruhren bzw. der selbstständige Einbau ist nicht zulässig - da der Verbrauch dann ggf. nicht korrekt erfasst werden kann.
Ihre Wasseruhr muss ausgetauscht werden (da diese älter als 5 Jahre ist oder diese defekt ist) - oder Sie möchten diese austauschen lassen
->dann wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Koppelob-mann/frau oder an den Wasserwart um einen Termin zu vereinbaren
->das Entgelt in Höhe von 32,00€ ist direkt an den/die/den Koppelob-mann/frau/Wasserwart zu entrichten und muss BAR bezahlt werden
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, dann sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab.
Bei einem "NICHT-ERSCHEINEN" trotz eines vereinbarten Termines (Ihrerseits) wird eine "Verzugsgebühr" in Höhe von 15,00€
erhoben und der Kleingartenverein behält sich vor, den Wasseranschluss zu sperren.