Wichtig - bitte unbedingt beachten:


Feuerstätten (z.B. Öfen und Herde) in den Gartenlauben sind (immer wieder) Verursacher für Brände (in den Gartenlauben und auf den Parzellen).

Bei den Bränden werden oft die benachbarten Lauben und Parzellen in Mitleidenschaft gezogen -  Menschen werden lebensgefährlich verletzt und es  kommt es auch zu Todesfällen.

 

Es müssen alle Feuerstätten (inkl. Rohre und Schornsteinen) zurück gebaut bzw. entfernt werden und die Öffnungen (für die Rohre/Schornsteine) in Dächern oder Seitenwänden müssen fest verschlossen werden.

 

Feuerstätten in und direkt neben den Gartenlauben sind nicht gestattet.


Wichtig - Wichtig - Wichtig - Wichtig - Wichtig

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Achtung - folgende Bekanntmachung gilt verbindlich (und sofort !!) für alle Pächter*innen:

 

Es müssen alle Feuerstätten (inkl. Rohre und Schornsteinen) zurück gebaut bzw. entfernt werden und die Öffnungen (für die Rohre/Schornsteine) in Dächern oder Seitenwänden müssen fest verschlossen werden.

 

Feuerstätten in und direkt neben den Gartenlauben sind nicht gestattet.

 

 

"Gartenlaube in Kiel-Gaarden niedergebrannt – Feuerwehr muss Gasflaschen bergen"

Zum Artikel: https://www.kn-online.de/lokales/kiel/kiel-gaarden-gartenlaube-niedergebrannt-feuerwehr-muss-gasflaschen-bergen-IO5N7QEKHNBRPDHR6F5OHUQOXA.html

 

Bitte sorgen Sie, dass alle baurechtlich nicht genehmigten Feuerstätten + Schornsteine in den Kleingartenparzellen umgehend abgebaut werden!

Gleichzeitig beziehen wir uns auf die Kieler Gartenordnung 3.8 – Feuerstätten + 3.9 – Flüssiggas (z.B. Propangas)!

 

 

Anordnung der Landeshauptstadt Kiel 


Spültoiletten sind ebenfalls nicht gestattet.

Diese müssen ebenfalls (fachmännisch) abgebaut und die Sickergruben geleert (und ggf. ordnungsgemäß "aufgefüllt" werden.

Durch die Verwendung einer Spültoilette kann der Straftatbestand der Wasser- oder Bodenverschmutzung (der §324 und §324a StGB) erfüllt sein.


Das Verbrennen von Grünschnitt ist ebenfalls nicht gestattet.

 

Die Stadt Kiel hat (im Mai 2021) eine neue Verordnung erlassen.

Es darf ganzjährig kein Grünabschnitt mehr verbrannt werden.

 

 

Der Vorstand ist um eine  Sondergenehmigung (z.B. für die Brennplätze auf den Koppeln) bemüht.

 

Die Brennplätze werden daher zeitnah verschlossen werden und wir bitten darum, auf diesen keinen Grünabschnitt mehr zu lagern!

Jede*r Pächter*in ist eigenverantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung dessen.

 

 

Der Vorstand


Stand: März 2024