Termine für das

An- und Abstellen des Wassers



… werden rechtzeitig durch Aushänge in den Schaukästen und auf dieser Homepage veröffentlicht:

 

---

 

Wir möchten alle Kleingärtner-/Pächter-innen bitten, beim Anstellen des Wassers im Garten/auf den Parzellen zu sein.

 

Es kommt immer wieder vor, dass Kleingärtner-/Pächter*innen nicht vor Ort sind (obwohl der Termin rechtzeitig bekannt gegeben wurde!) und dass das  Wasser aus den Hähnen läuft!!!

Vermeidet bitte  unnötige Kosten und schont Ressourcen. 

 

->Sollten Ihr nicht vor Ort - und es nötig sein, dass Wasserhähne durch die Koppelobleute geschlossen werden müssen - dann wird eine "Strafgebühr" in Höhe von 50,00€ erhoben!


Strafgebühr


… warum eine Strafgebühr in Höhe von 50,00€?

 

Haben Ihr Lust über hohe Zäune zu klettern, über Dächer - oder Euch durch Hecken zu schlagen um laufende Wasserhähne abzustellen???

 

Wir möchten in Eurem Interesse unnötige Kosten vermeiden und die Umwelt schonen.

 

Es ist für die Koppelobleute (die diese Aufgabe übernehmen!) nicht schön und teilweise auch sehr abenteuerlustig - mitunter sogar gefährlich - da nicht alle Kleingärten/Parzellen und die Wasserhähne gut zugänglich sind. 

 

In der Vergangenheit ist es oft zu mach´ einer kalten Dusche gekommen, da sich die Hähne nicht auf Anhieb schließen ließen, die Absperrhähne erst umständlich "frei gebuddelt" werden mussten  - es musste manches Schloß "geknackt" werden - oder aber die Kleidung hat unter einer dieser Aktionen gelitten. 

 

Alle Koppelobleute sind ehrenamtlich für Euch tätig - WIR für EUCH - dennoch sind wir auf EURE Unterstützung angewiesen!

 

 

 

      Bitte beachtet die Aushänge in den Schaukästen!

 

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Der Vorstand!

 

 

ACHTUNG!!!

 

Es ist den Koppelobleuten seitens des Kleingärtnervereins Kiel-Ost von 1917 e.V. - Vertreten durch den Vorstand - gestattet, sich beim Anstellen des Wassers  Zugang zu den Parzellen der Pächter zu verschaffen, wenn dieses nötig sein sollte.
Das heißt, dass ggf. Schlösser (durch die Koppelobleute) entfernt werden dürfen, wenn ein Zugang zur Parzelle nicht möglich ist, um ggf. laufendes Wasser abzustellen/die Wasserhähne zu schließen (beim Wasseranstellen), wenn dieses trotz vorherige Ankündigung (Schaukasten, Website) durch den Pächter*in nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Zudem wird eine Strafgebühr in Höhe von 50,00€ erhoben.

Das Schloss muss auf eigene Kosten ersetzt werden. Ggf. entstehende Unkosten werden seitens des Kleingärtnervereins nicht erstattet.

 


Gärten, die geöffnet und durch die Koppelobleute aus oben aufgeführten Gründen wieder verschlossen wurden, werden nach Entrichten der "Strafgebühr" in Höhe von 50,00€ zeitnah wieder geöffnet werden.


Wir bedanken uns für Eure Unterstützung!

 

Der Vorstand und die Koppelobleute

(Kleingärtnerverein Kiel-Ost)