Kündigungsfristen


Achtung:

 

Pachtverträge können mit einer Kündigungsfrist zum 31.05. eines Jahres zum 31.10. eines Jahres   gekündigt werden und müssen immer schriftlich erfolgen.

 

->Das heißt, eine Kündigung zum 31.10. muss bis spätestens zum 31.05. in schriftlicher Form vorliegen.

 

Kündigungen werden erst wirksam, wenn alle offenen Posten/Pacht beglichen und der Garten ordnungsgemäß abgenommen wurde. Die Kosten für die Übergabe/Protokoll belaufen sich auf 40,00€ und müssen vom Pächter/von der Pächterin  bar bezahlt werden. Ohne vorherige Bezahlung wird kein Termin zur Übergabe vereinbart (und eine Kündigung damit noch nicht wirksam!).


Der Vorstand

(Kleingärtnerverein Kiel-Ost)