Achtung:
Pachtverträge können mit einer Kündigungsfrist zum 31.05. eines Jahres zum 31.10. eines Jahres gekündigt werden und müssen immer
schriftlich erfolgen.
->Das heißt, eine Kündigung zum 31.10. muss bis spätestens zum 31.05. in schriftlicher Form vorliegen.
Kündigungen werden erst wirksam, wenn alle offenen Posten/Pacht beglichen und der Garten ordnungsgemäß abgenommen wurde. Die Kosten für die Übergabe/Protokoll
belaufen sich auf 40,00€ und müssen vom Pächter/von der Pächterin bar bezahlt werden. Ohne vorherige Bezahlung wird kein Termin zur Übergabe vereinbart
(und eine Kündigung damit noch nicht wirksam!).
Der Vorstand
(Kleingärtnerverein Kiel-Ost)